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Für Mitglieder der DGM, die eine Wind- oder Wassermühle
nicht gewerblich betreiben, besteht die Möglichkeit, sich gegen
Haftpflicht- und Unfallschäden zu versichern. Die DGM hat mit
dem bundesweit agierenden Landwirtschaftlichen Versicherungsverein
Münster a.G. einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen.
Für Haftpflichtschäden beträgt die Versicherungsprämie
derzeit 110,22 €
Der Versicherungsschutz ist weitreichend und wird wie folgt umschrieben:
Die Deckungssumme der Unfallversicherung beträgt je Schadensfall (im Rahmen der Vereinstäigkeit)l:
Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt werden gezahlt:
Die Jahresprämie der Unfallversicherung beträgt z.Zt. je versicherter Person 15,10 €. Anmeldungen für die Inanspruchnahme einer Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung sind an die DGM-Geschäftsstelle zu richten, die auch für weitere Auskünfte zur Verfügung steht.
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