Haftpflicht- und Unfallversicherung

 

Für Mitglieder der DGM, die eine Wind- oder Wassermühle nicht gewerblich betreiben, besteht die Möglichkeit, sich gegen Haftpflicht- und Unfallschäden zu versichern. Die DGM hat mit dem bundesweit agierenden Landwirtschaftlichen Versicherungsverein Münster a.G. einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen. Für Haftpflichtschäden beträgt die Versicherungsprämie derzeit 110,22 €
und zwar bei einer Deckungssumme je Schadensfall

  • für Personen- und/oder Sachschäden 5.000.000 €

  • für Vermögensschäden 100.000 €

Der Versicherungsschutz ist weitreichend und wird wie folgt umschrieben:

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung der Mühle einschl. weiterer dazu gehörender Gebäude sowie der Grundstücke.

  • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Vorstandsmitglieder, der übrigen Mitglieder sowie sämtlicher übrigen Angestellten und Arbeiter für Personen- und Sachschäden, die sie aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke der versicherten Mühle verursachen.

  • Mitversichert ist die Durchführung der Restauration anläßlich von Besuchstagen oder sonstiger Aktivitäten rund um die versicherte Mühle.

  • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Überlassung der versicherten Gebäude an andere Vereine bzw. Gruppen.

Die Deckungssumme der Unfallversicherung beträgt je Schadensfall (im Rahmen der Vereinstäigkeit)l:

  • im Falle der Invalidität 66.000 €

  • im Falle des Todes 8.000 €

Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt werden gezahlt:

  • ein Unfall-Krankenhaustagegeld 16,00 € (bis zu 2 Jahren)

  • ein Genesungsgeld 8,00 €/Tag (bis zu 4 Wochen)

  • für Bergungskosten 5.000 € und

  • als Kurbeihilfe 2.500 €

Die Jahresprämie der Unfallversicherung beträgt z.Zt. je versicherter Person 15,10 €. Anmeldungen für die Inanspruchnahme einer Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung sind an die DGM-Geschäftsstelle zu richten, die auch für weitere Auskünfte zur Verfügung steht.